
Heilkundliche Verkehrstherapie
Mit Hilfe der Verkehrstherapie im Gericht den Führerschein zurück.

Wir Therapeuten unterstützen Sie bei:
- Keine Entziehung der Fahrerlaubnis und keine Sperre (vorläufige Entziehung wird nicht rechtskräftig)
Verkehrstherapie „HBS” im Strafverfahren (direkt nach der Tat)
GEGEN FAHRERLAUBNISVERBOT, SPERRFRIST, MPU
Hier weiterlesen in der Rubrik SPERRFRISTVERKÜRZUNG
Tabellarische Übersicht über Angebote, Preise und Ablaufstruktur unserer HBS-Verkehrstherapien im Strafrecht („Heilung, Besserung und Sicherung”)
Interessantes zum Download:
Wegfall der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund einer IVT-Hö Verkehrstherapie – Rechtsprechungsübersicht zu den wichtigsten Urteilen – Zahlreiche Urteile mit Rückgabe des Führerscheins im Gerichtstermin aufgrund von IVT-Hö Verkehrstherapie:
In der Ausgabe 1/2019 des “VRR – VerkehrsRechtsReport” (nicht korrigierte Version)
HIER LESEN ALS PDF (korrigierte Version)
(Burhoff online & https://www.zap-verlag.de/rechtsgebiete/rechtsgebiete-von-a-bis-z/verkehrsrecht/1050/ib-verkehrsrechtsreport
Rund 150 Urteile und Beschlüsse zur Wieder-Eignung im Strafrecht (TABELLE – nach Promille-Zahlen sortiert
TABELLE (NEU 1.8.2020) MIT RUND 150 URTEILEN UND BESCHLÜSSEN ZUR WIEDER-EIGNUNG IM STRAFRECHT
(oft sogar mit Rückgabe des Führerscheins durch den Strafrichter aufgrund IVT-Hö Verkehrstherapie)
Zahlreiche Urteile mit Rückgabe des Führerscheins durch den Strafrichter im Termin 3 bis 9 Monate nach der Tat aufgrund IVT-Hö Verkehrstherapie, auch bei mehr als 1,6 oder 2 Promille oder Rückfalltätern. Copyright & Quelle: Rechtsanwalt Olav Sydow & Arndt Himmelreich, Gemeinsame Vorträge am 12.12.2013 beim AK Verkehrsrecht in Berlin (BAV) und am 22.09.2016 in Bielefeld (Anwaltsverein Minden) – (Aktualisierter Stand: 22.02.2020)
Beispiel einer Bescheinigung zu einer Verkehrstherapie zur Vorlage bei Gericht
Entscheidung des OLG Karlsruhe 2016
OLG Karlsruhe gibt nach Trunkenheitsfahrt mit 1,9 Promille BAK aufgrund IVT-Hö Verkehrstherapie den Führerschein zurück
Rechtliche Erläuterungen von RA Olav Sydow – das erste Mal überhaupt in Deutschland, dass nicht nur ein Amts- oder Landgericht, sondern sogar ein Oberlandesgericht eine derartige Entscheidung getroffen hat – sie enthält auch ausführliche Bemerkungen zur IVT-Hö Verkehrstherapie.
http://www.rug-anwaltsblog.de/2016/10/14/olg-karlsruhe-gibt-nach-trunkenheitsfahrt-mit-1-9-promille-bak-aufgrund-verkehrstherapie-den-fuehrerschein-zurueck/
Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 01.02.2013
(297 Cs – 3042 Js 7496/12 – 233/12; unveröff.)
Das AG Tiergarten hat aufgrund der Verkehrstherapie IVT-Hö Berlin/Brandenburg/Bayern – die im Urteil sehr ausführlich erwähnt ist, folglich mit „Bindungswirkung” (also ohne MPU!) im Verwaltungsrecht – bei einer Trunkenheits-Fahrt mit 1,63 ‰ gem. § 316 StGB eines Rückfall-Täters (mit Trunkenheits-Vorstrafe vom 8.3.2011 mit 1,06 ‰ und gleichzeitiger Missachtung einer roten Ampel) den Führerschein im Gerichts-Termin bereits nach 5,5 Monaten (!) vorläufigen Fahrerlaubnis-Entzug herausgegeben. Im Strafbefehl vom 19.10.2012 war dagegen die hier notwendige Mindestsperre von 1 Jahr ausgesprochen worden. Damit wurden nun zugleich auch mehr als 8,5 Monate Sperre eingespart.
Urteil des AG Königs Wusterhausen vom 13.09.2012 RÜCKGABE DES FÜHRERSCHEINS 10 WOCHEN NACH PKW-FAHRT mit 1,51 Promille (nur 2 Monate dekl. – bereits abgegoltenes – Fahrverbot) aufgrund IVT-Hö Verkehrstherapie
(Arndt Himmelreich wurde vom Gericht als sachverständiger Zeuge geladen)
Urteil des AG Frankfurt Oder vom 29.08.2012
Keine (rechtskräftige) Entziehung der Fahrerlaubnis und keine MPU trotz 1,6 Prom.: Mit Urteil vom 29.08.2012 hat das AG Frankfurt/Oder aufgrund einer 6,5-monatigen IVT-Hö Verkehrstherapie und 6-monatiger nachgewiesener Abstinenz 7,5 Monate nach der Trunkenheitsfahrt mit 1,60 Prom. (gemäß Polizeiarzt “nicht merkbar” unter Alkohol) den vorläufig entzogenen Führerschein im Gerichtstermin wieder zurückgegeben; keine MPU im Straf- und Verwaltungsrecht!
Urteil des AG Bernau vom 24.07.2012
RÜCKGABE DES FÜHRERSCHEINS im Gerichtstermin trotz 1,34 Promille gut 4 Monate nach dem Auffahrunfall auf anderen PKW mit Fahrer (Gefahr für Leib und Leben) (ÜBER 10 MONATE WENIGER SPERRE als im Strafbefehl) aufgrund IVT-Hö Verkehrstherapie
(Arndt Himmelreich wurde vom Gericht als sachverständiger Zeuge geladen)
Urteil des AG München vom 06.09.2011 (veröff. in DAR 2012, H. 2)
Rückgabe des Führerscheins nach 7,5 Monaten im Gerichtstermin an IVT-Hö-Klienten trotz 3. Trunkenheitsfahrt am 18.01.2011 mit 1,92 Promille
Beschluss des LG Berlin vom 02.08.2010 (Aufhebung des Beschlusses des AG Tiergarten)
Aufgrund 6 Monate IVT-Hö Verkehrstherapie (u. Abstinenz) trotz über 2,8 Promille und Unfall Wiedereignung 8 Monate nach der Tat
Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 04.09.2009 zu Herrn Anonym
SECHS Monate weniger Sperre als noch im Strafbefehl vom Gericht zuvor festgelegt worden war, trotz beinahe 3 Promille zur Zeit der Trunkenheitsfahrt
Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 06.10.2009
Gut 5 ½ Monate nach der Tat völliger Wegfall der Entziehung der Fahrerlaubnis und jeglicher Sperre trotz PKW-Fahrt mit über 2 Promille, MPU war aufgrund der IVT-Hö Verkehrstherapie und der Entscheidung des Richters weder im Straf- noch Verwaltungsverfahren nötig
Im Rahmen unseres kostenlosen Angebots:
5 Punkte-Anleitung der IVT-Hö, um ein negatives (MPU-) Gutachten zu erhalten ;O)
Bei Bindungswirkung des Urteils für die Verkehrsbehörde entfällt die MPU
im Verwaltungsrecht!
Umfassend informieren dazu die Aufsätze auf der Homepage des Verkehrs-Rechtsanwalts Dr. Klaus Himmelreich (24 Jahre lang ADAC-Vertrags-Anwalt, Club-Syndikus des ADAC-Nordrhein bis 2009):
Wegfall oder Verkürzung von Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot bei Nachschulung und Therapie im Strafrecht. Kein Eignungsgutachten im Strafrecht erforderlich. Bindungswirkung im Verwaltungsrecht.
Originaldruck dieser Veröffentlichung als
Jährliche Rechtsprechungsübersichten
der Rechtsanwälte Dr. Klaus Himmelreich und Wolfgang Halm, Fachanwalt für Verkehrsrecht:
Rechtsprechung im Verkehrs-, Straf- und OWi-Recht vom 1.4.2012 bis 31.3.2013 als
(Fassung vom 13.3.2014 – gegenüber dem Druck noch etwas ergänzt)
AUFSÄTZE ZU DEN FRÜHEREN JAHREN
Rechtsprechung im Verkehrs-, Straf- und OWi-Recht vom 1.4.2011 bis 31.3.2012 als
(NStZ 2012, H. 9, 486; hier gegenüber der Druckfass. noch einmal leicht korr. u. erg. Fass. v. 19.9.12)
Rechtsprechung im Verkehrs-, Straf- und OWi-Recht vom 1.4.2010 bis 31.3.2011 als
Rechtsprechung im Verkehrs-, Straf- und OWi-Recht vom 1.4.2009 bis 31.3.2010 als
(NStZ 2010, H. 9, 492; hier gegenüber der Druckfass. noch einmal leicht korr. u. erg. Fass. v. 7.9.10)
Rechtsprechung im Verkehrs-Straf- und -OWi-Recht vom 1.4.2008 bis 31.3.2009 als
Rechtsprechung im Verkehrs-Straf- und -OWi-Recht vom 1.4.2007 bis 31.3.2008 als
Dazu u.a. auch mein folgender Aufsatz:
(Arndt Himmelreich 2007, für den BNV überarb. Fass. von 2008)
“Warum geben Amts- oder Landgerichte auch bei mehrfachen Alkoholfahrten mit bis zu 3 Promille schon 6 bis 9 Monate nach der Tat aufgrund der KBS-Therapien der IVT-Hö® den Führerschein im Gerichtssaal zurück? Warum kann durch ein ausführlich begründetes Urteil des Strafrichters die MPU im Verwaltungsrecht entfallen (Bindungswirkung für die Behörde)?”
(mit einer Liste kommentierter Urteile und Beschlüsse)
Enge Zusammenarbeit direkt nach der Tat mit zahlreichen (Fach-) Anwälten für Verkehrsrecht z.B. in Berlin-Brandenburg und in Bayern (München):
am intensivsten mit
Olav Sydow (https://fachanwaelte-berlin.de/olav-sydow-rechtsanwalt/)
bereits seit über einem Jahrzehnt mit
Roman Becker (www.kanzlei-fuer-verkehrsrecht.de)
und Marcus Gülpen (www.guelpen-garay.de)
und insbesondere mit
Dr. Hartmut Breuer (www.fachanwaltfürverkehrsrecht.com)
Ralf Breywisch, Brandenburg a.d.H. (www.kanzlei-breywisch.de)
Achim H. Feiertag (www.ra-feiertag.de)
Dirk Streifler (www.streifler.de)
Thomas Winkler, Königs Wusterhausen (www.bohn-rae.de)
und in Bayern (München):
Walter Lechner, Rudolf Saebel, Oskar Riedmeyer (Tel.: 089-331020)