Wir versuchen immer, dass schon im Strafrecht durch das Amts- oder Landgericht der Führerschein zurückgegeben wird (dafür sollte der Klient möglichst kurz nach der Tat mit einer HBS-Verkehrstherapie bei uns beginnen)
Keine MPU mehr im Verwaltungsrecht, wenn der Führerschein im Gerichtstermin aufgrund der IVT-Hö Verkehrstherapie zurückgegeben wurde! (Bindungswirkung)
Falls das Strafgericht dies für die Rückgabe des Führerscheins im Gerichtstermin benötigt, kann ihm zusätzlich auch noch eine „MPU im Strafrecht” vorgelegt werden (etwa 6 Monate nach der Tat bzw. Beginn der Verkehrstherapie)